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   VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21.A   

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https://dejure.org/2021,74785
VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21.A (https://dejure.org/2021,74785)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15.03.2021 - 6 L 52/21.A (https://dejure.org/2021,74785)
VG Leipzig, Entscheidung vom 15. März 2021 - 6 L 52/21.A (https://dejure.org/2021,74785)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 34a Abs 1; AsylG, § 75 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; VwGO, § 80 Abs 2 Nr 3; VwGO, § 80 Abs 5; EUGrdRCh, Art 4; MRK, Art 3... ; EUV 604/2013, Art 3 Abs 2; EUV 604/2013, Art 17 Abs 1; EUV 604/2013, Art 18 Abs 1; EUV 604/2013, Art 23 Abs 2; EUV 604/2013, Art 25 Abs 2; EUV 604/2013, Art 29 Abs 1
    Syrien: Dublin, Griechenland; Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO auf aufschiebende Wirkung der Klage; kein Selbsteintritt Deutschlands aufgrund systemischer Mängel im griechischen Asylverfahren; auch nicht im Lichte der Corona-Pandemie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21
    Die Erheblichkeitsschwelle für einen solchen Zuständigkeitswechsel wäre erreicht, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren per­ sönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Ge­ sundheit beeinträchtigte oder sie einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Men­ schenwürde unvereinbar wäre (EuGH, Urt. v. 19.3.2019 - C-163/17 - Abubacarr Jawo ./. Bun­ desrepublik Deutschland, juris Rn. 92).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-528/11

    Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der

    Auszug aus VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21
    ist an keine besondere Bedingung geknüpft; vielmehr kann sich jeder Mitgliedsstaat im Rah­ men des ihm eingeräumten Ermessens aus politischen, humanitären oder praktischen Erwä­ gungen bereiterklären, einen Asylantrag zu prüfen, auch wenn er hierfür nach den in der Ver­ ordnung vorgesehenen Kriterien nicht zuständig ist (zur vergleichbaren Rechtslage unter der Dublin ll-VO: EUGH, Urt. v. 30 5.2013 - C-528/11 -, NVwZ-RR 2013, 660).
  • VG Cottbus, 18.02.2020 - 5 L 545/19

    Alleinstehende Männer, keine systemischen Mängel, keine unmenschliche oder

    Auszug aus VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21
    Unter diesen Umständen sind systemische Schwachstellen, die eine Gefahr einer unmensch­ lichen und entwürdigen Behandlung i. S. d. Art. 4 EU-GRCh bzw. Art. 3 EMRK mit sich bringen, nicht ersichtlich (VG Beschl. v. 27.2.2020 - 6 L 413/19.A - juris; VG Cottbus, Beschl. v. 18.2.2020 - 5 L 545/19.A - juris).
  • VG Leipzig, 27.02.2020 - 6 L 413/19
    Auszug aus VG Leipzig, 15.03.2021 - 6 L 52/21
    Unter diesen Umständen sind systemische Schwachstellen, die eine Gefahr einer unmensch­ lichen und entwürdigen Behandlung i. S. d. Art. 4 EU-GRCh bzw. Art. 3 EMRK mit sich bringen, nicht ersichtlich (VG Beschl. v. 27.2.2020 - 6 L 413/19.A - juris; VG Cottbus, Beschl. v. 18.2.2020 - 5 L 545/19.A - juris).
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